Vierjährig-Freiwillige

Vierjährig-Freiwillige

Vierjährig-Freiwillige, s. Freiwillige.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Freiwillige — Freiwillige, im Gegensatz zu Ausgehobenen diejenigen Militärpersonen, die aus freiem Willen in die Armee oder Marine eintreten. Man unterscheidet: Einjährig F. und Zwei , Drei oder Vierjährig F. 1) Einjährig F. Die allgemeine Wehrpflicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freiwillige — (Volontaires), einerseits Soldaten, die sich zur Ausführung eines bes. schwierigen kriegerischen Unternehmens freiwillig melden, andererseits solche, die vor Beginn der Dienstpflicht in den Dienst eintreten (in Deutschland bei freier Wahl des… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Marine-Ersatzwesen — Marine Ersatzwesen. Die Aushebung und Einberufung der Marinemannschaften geschieht durch die Ersatzkommissionen u. Bezirkskommandos der Armee. Die Einstellung der Rekruten erfolgt in der Regel Anfang Januar und die Entlassung nach 2 1/2jähriger… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dreijährig-Freiwilliger — Dreijährig Freiwillige waren Wehrpflichtige der preußisch deutschen Armee, die sich über den regulären zweijährigen Wehrdienst für ein weiteres Jahr freiwillig verpflichteten. Sie mussten mindestens 17 Jahre alt sein und konnten bis zum 31. März… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichisch-Ungarische Monarchie — (hierzu die Übersichtskarte), ein aus zwei Staatsgebieten oder Reichshälften, nämlich dem österreichischen Staatsgebiet (s. Österreich, Kaisertum, S. 174 ff.) oder »den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern« und dem ungarischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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